Eingliederungshilfe
nach §35a SGBVIII
Integrationshilfe nach individuellen Bedürfnissen angepasst
Unser Leistungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrem Schulalltag nicht oder nicht alleine zurechtkommen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Integrationshilfe (z.B. als Schulbegleitung oder Kitaassistenz) ist eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche. Die Eingliederungshilfe zielt grundsätzlich darauf ab, dass einerseits Teilhabebeeinträchtigungen abgebaut werden und der junge Mensch mit einer verbleibenden Beeinträchtigung selbstbewusst umgehen lernt und andererseits, dass das gegebene Umfeld und seine soziale Mitwelt (in der Institution, in der Einrichtung, im Sozialraum) sich den Herausforderungen der jungen Menschen im Sinne der Inklusion stellt.
Unser Angebot
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch beeinträchtigt oder gefährdet ist. Ziel unserer Arbeit ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe in Familie, Kita, Schule oder sozialem Umfeld zu ermöglichen oder wiederherzustellen. Wir bieten eine individuell zugeschnittene, ambulante Unterstützung, die sich konsequent am Bedarf des jungen Menschen orientiert und im Rahmen des Hilfeplanverfahrens mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt wird.
Unsere Arbeitsweise
Im Mittelpunkt steht die Förderung der sozialen Teilhabe und die Stabilisierung der emotionalen und psychosozialen Entwicklung. Dazu gehören der Aufbau und die Stärkung sozialer Kompetenzen, die Förderung von Selbstregulation und Selbstwirksamkeit, die Reduzierung von Ausgrenzungserfahrungen sowie die Entwicklung tragfähiger Perspektiven. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Bewältigung schulischer Anforderungen, bei Übergängen (z. B. Schulwechsel) sowie bei der Integration in soziale Gruppen. Die Zielsetzung wird individuell im Hilfeplan festgelegt und regelmäßig überprüft.
Wann kann Eingliederungshilfe helfen?
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII verstehen wir als gezielte Unterstützung zur Sicherung gesellschaftlicher Teilhabe. Unser Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung nachhaltig zu stärken und ihnen die aktive Mitgestaltung ihres Lebensumfeldes zu ermöglichen. Eingliederungshilfe setzt dort an, wo die gleichberechtigte Teilhabe in Familie, Schule und sozialem Umfeld gefährdet ist. Ziel ist es, junge Menschen so zu stärken und zu unterstützen, dass sie ihre Entwicklungschancen wahrnehmen und ihren Alltag zunehmend selbstständig und stabil gestalten können.