Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII

Unser Leistungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrem Schulalltag nicht oder nicht alleine zurechtkommen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Integrationshilfe ist eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche.


Die Eingliederungshilfe zielt grundsätzlich darauf ab, dass einerseits Teilhabebeeinträchtigungen abgebaut werden und der junge Mensch mit einer verbleibenden Beeinträchtigung selbstbewusst umgehen lernt und andererseits, dass das gegebene Umfeld und seine soziale Mitwelt (in der Institution, in der Einrichtung, im Sozialraum) sich den Herausforderungen der jungen Menschen im Sinne der Inklusion stellt.